Das ganze Jahr
Pferdemedikamente dokumentieren: DE, AT, CH
Ein Pferd gilt in Europa als lebensmittellieferndes Tier, außer es ist als „nicht zur Schlachtung bestimmt“ eingetragen. Daraus folgt, was der Tierarzt aufschreibt und was du aufbewahrst.
Deutschland
Nach dem Merkblatt des Regierungspräsidiums Kassel und den FAQ des LGL Bayern (Stand 30. März 2026), geprüft am 21. September 2026.
| Situation | Was festgehalten wird | Von wem |
|---|---|---|
| Schlachtpferd (Normalfall bei Geburt) | Nur für lebensmittelliefernde Tiere zugelassene Mittel oder Stoffe der Equidenliste („Positivliste“); Stoffe der Equidenliste trägt der Tierarzt in den Pass ein, mit 6 Monaten Wartezeit; pro Anwendung ein Anwendungs- und Abgabebeleg (AuA-Beleg) | Tierarzt |
| Schlachtpferd: deine Pflicht | Bestandsbuch: Art und Identität des Tieres, Arzneimittel, AuA-Belegnummer, Menge, Datum, Wartezeit in Tagen, Anwender; Bestandsbuch, AuA-Belege und Rechnungen 5 Jahre aufbewahren | Du als Halter |
| „Nicht zur Schlachtung bestimmt“ | Eintrag im Equidenpass, unwiderruflich, gilt lebenslang und bei Eigentümerwechsel; danach keine Nachweispflicht für den Halter und mehr Mittel möglich (z. B. Phenylbutazon) | Besitzer und Tierarzt unterschreiben; Meldung an HI-Tier |
| Impfungen | Trägt der Tierarzt in den Pass ein, unabhängig vom Status | Tierarzt |
Rechtsgrundlagen: VO (EU) 2019/6, DVO (EU) 2021/963 (Equidenpass), TAMG, TÄHAV. Das Merkblatt Kassel (2017) nennt eine Frist, nach der eine Behandlungsanweisung verfällt (Antibiotika 7, sonst 31 Tage); vor dem Gebrauch an der TÄHAV-Fassung 2025 prüfen.
Österreich
| Thema | Regel |
|---|---|
| Gesetz | Tierarzneimittelgesetz (TAMG) seit 1. Januar 2024, setzt VO (EU) 2019/6 um |
| Pass-Status | Nicht-Schlachttier in Abschnitt II des EU-Passes; 6 Monate Wartezeit bei „wesentlichen Stoffen“, EU-einheitlich (DVO (EU) 2021/963) |
| Aufbewahrung | Tierärztliche Verschreibungen seit 2024 sieben Jahre (an das Steuerrecht angepasst) |
| Halterpflichten bei Schlachttieren | Aufzeichnungen wie in Deutschland; in dieser Recherche nicht auf einer österreichischen Behördenseite gegengeprüft (die Seite war nicht erreichbar): frag deinen Tierarzt oder die Bezirkshauptmannschaft |
Quellen: Parlament (PK1076, 18. Oktober 2023), RIS, Tierärzteverlag 12/2023.
Schweiz
| Thema | Regel |
|---|---|
| Status | Jedes Pferd ist bei Geburt in der Tierverkehrsdatenbank (TVD, agate.ch) Nutztier; Umstellung auf Heimtier jederzeit möglich, zeitlebens nicht rückgängig; Heimtieraufkleber im Pass; bei Abweichung gilt die TVD |
| Nutztier | Nur für Pferde zugelassene Mittel (Ausnahmen durch den Tierarzt); Phenylbutazon seit April 2018 verboten; Behandlungsjournal und Inventarliste Pflicht (Art. 26 TAMV); Absetzfrist vor der Schlachtung bis zu 6 Monate |
| Behandlungsjournal | Datum erste und letzte Anwendung, Kennzeichnung, Indikation, Handelsname, Menge, Absetzfrist, Freigabedaten, abgabeberechtigte Person |
| Halterwechsel | Schriftliche Bestätigung (10 Tage nicht krank oder verletzt, Absetzfrist abgelaufen) auf Seite 35 des Passes |
| Heimtier | Keine Buchführungspflicht, größere Mittelauswahl, keine Schlachtung |
Quellen: Veterinäramt Kanton Zürich, Merkblatt „Umgang mit Arzneimitteln bei Pferden“ (29. Juni 2018); BLV, Umsetzungshilfe TAMV 2023.
Was für jedes Pferd klug ist
Das Gesetz verlangt vom Halter eines Nichtschlachtpferdes wenig, und das sind die meisten Freizeitpferde. Genau dann verlierst du den Überblick: die Wurmkur vom März, das Schmerzmittel nach dem Hufschmied, die Augensalbe vom letzten Jahr. Wenn der Tierarzt in einem halben Jahr fragt „was hatte es damals?“, willst du die Antwort haben.
Führ deshalb ein Blatt pro Pferd, oder eine Liste: Datum, Mittel, Menge und wie oft, wer es gab, warum, bis wann, und die Wartezeit, wenn es eine gibt. Setz eine laufende Kur auch auf den Futterplan an der Futtertonne, mit dem letzten Tag, damit alle, die füttern, sie sehen und nicht doppelt geben. Das Medikamentenblatt und der Medikamentenplaner unten sind dafür gemacht.
Häufige Fragen
Muss die Wurmkur in den Pass?
Nein. Eine Wurmkur, die du selbst gibst, gehört nicht in den Pass. Bei einem Schlachtpferd gehört sie ins Bestandsbuch (Datum, Mittel, Belegnummer) mit der Wartezeit vom Etikett.
Woher weiß ich, ob mein Pferd Schlachtpferd ist?
Schau im Equidenpass in den Abschnitt über Arzneimittelbehandlungen (in älteren Pässen Abschnitt IX, im neuen Format Abschnitt II): dort steht die Erklärung mit Datum und Unterschrift. In der Schweiz gilt der Eintrag in der TVD. Im Zweifel frag deinen Tierarzt.
Was genau ist eine Wartezeit?
Die Zeit nach der letzten Gabe, in der das Pferd nicht geschlachtet werden darf. Sie steht auf dem Etikett oder dem Beleg; der Tierarzt legt sie fest. In der Schweiz heißt sie Absetzfrist. Der Medikamentenplaner rechnet sie in ein Datum um; die Wartezeit selbst trägst du so ein, wie der Tierarzt sie angibt.
Gilt das auch für die Niederlande oder das Vereinigte Königreich?
Die europäische Grundlage ist dieselbe, die Ausgestaltung nicht. Die niederländische und die englische Version dieser Seite beschreiben diese Länder.
Halster stellt keine Diagnose. Bist du dir bei der Gesundheit deines Pferdes unsicher, ruf deinen Tierarzt an.
In Halster
Medikamentengaben beim Pferd notieren
Halte in Halster Mittel, verabreichte Menge und Zeitpunkt als eigene Notiz neben den vorgeschriebenen Unterlagen fest.
Du installierst die Testversion über TestFlight.
Mehr zu diesem Thema
Lies auch
Quellen
- Regierungspräsidium Kassel: Merkblatt Medikamenteneinsatz bei Pferden (PDF) (April 2017)
- LGL Bayern: FAQ Tierarzneimittelrecht (Kapitel Equiden) (Stand 30. März 2026)
- Parlament Österreich: Tierarzneimittelgesetz beschlossen (PK1076) (18. Oktober 2023)
- Veterinäramt Kanton Zürich: Merkblatt Umgang mit Arzneimitteln bei Pferden (PDF) (29. Juni 2018)
- BLV: Umsetzungshilfe Tierarzneimittelverordnung (PDF) (2023)